Die Einlagen beim Auszahlungsplan sind wie beim Sparbrief, Sparbuch, Tagesgeld- und Festgeldkonto abgesichert. Neben den gesetzlichen Vorgaben - geschützt sind 100 Prozent der Einlagen, maximal jedoch 50.000 Euro - greift in der Bundesrepublik Deutschland der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.
Für den Anleger bedeutet dieses Einlagensicherungskonzept praktisch die volle Sicherung sämtlicher Sparguthaben bei den privaten Banken. Sparkassen und Genossenschaftsbanken gehören nicht zu den privaten Banken. Allerdings haben sie ihre eigenen Sicherungseinrichtungen. Bei den Sparkassen ist das der so genannte Stützungsfonds und bei den Genossenschaftsbanken der Grantiefonds.
Die Höhe der Einlagensicherung der jeweiligen Bank können Sie beim Bundesverband Deutscher Banken erfragen.
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