Ein Auszubildender ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wie jeder andere Arbeitnehmer. Zur Hälfte trägt er die Versicherungsbeiträge selbst, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Verdient der Auszubildende allerdings weniger als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge wie auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge komplett. Der Auszubildende zahlt dann nichts hinzu.
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