Außergewöhnliche Belastungen

Wer außergewöhnliche Belastungen hat, kann diese in seiner Steuererklärung geltend machen. So wirken sich die außergewöhnlichen Belastungen mindernd auf die zu zahlende Einkommensteuer aus. Dadurch sollen unzumutbare Härten vermieden werden. Wenn ein Steuerzahler unvermeidbare größere Belastungen als andere Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen, Vermögen oder Familienstand hat, kann er auf Antrag seine Einkommensteuer senken lassen. Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen, die tatsächlich notwendig sind und einen Höchstbetrag nicht übersteigen. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen.

Außergewöhnliche Belastungen können sein: Scheidungskosten, Bestattungskosten oder Krankheitskosten. In besonderen Fällen sind auch die Ausgaben für Unterhalt oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt als außergewöhnliche Belastungen anzusehen.

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