Auch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch nicht weltweit. Gesetzlich Krankenversicherte sind in allen EU-Staaten versichert. In Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt der Versicherungsschutz ebenso. Dieses Abkommen unterzeichneten Bosnien-Herzegowina, Island, Kroatien, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowenien, Türkei, Tunesien und Ungarn.
Seit 2006 sind die bisherigen Auslandskrankenscheine für Europäische Länder durch die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ersetzt worden. Die EHIC befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte. Für die übrigen Staaten mit Sozialversicherungsabkommen gibt es von der Krankenkasse entsprechende Vordrucke.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet jedoch nur die in Deutschland üblichen Kosten, in verschiedenen Ländern muss mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden. Die Kosten für einen Krankentransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall.
Es besteht ?in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Versicherungsschutz für Reisen in die USA, Kanada, Australien und alle anderen oben nicht genannten Länder.
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