Verpflegungsaufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen oder ähnlichem, werden mit Pauschalbeträgen abgegolten. Ausschlaggebend für die Höhe der Erstattung ist der Zeitraum der Abwesenheit.
| Dauer der Abwesenheit | anzusetzende Kosten |
| mindestens 8 Stunden | 6 Euro pro Tag |
| 24 Stunden | 24 Euro pro Tag |
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