Startseite > Haftpflichtversicherung > News > Aufsichtspflicht: Wann haften Eltern für ihre Kinder?
22.08.2008

Aufsichtspflicht: Wann haften Eltern für ihre Kinder?

Spätestens wenn Kinder laufen lernen, beginnt für Eltern eine anstrengende Zeit: Je größer ihr Aktionsradius wird, desto mehr wächst die Gefahr, dass der Nachwuchs Schaden verursacht oder gar selbst zu Schaden kommt. Damit wird die Aufsichtspflicht der Eltern zu einem wichtigen Thema.

"Grundsätzlich können Eltern nur dann für den von ihren Kindern verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben", erläutert Anne Kronzucker, Juristin und Rechtsexpertin der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Ob die Kinder selbst für die Schäden aufkommen müssen, hängt von ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. Eine private Haftpflichtversicherung ist auf jeden Fall eine sinnvolle Investition.

Aufsichtspflicht der Eltern

Eltern können nur dann für das Handeln ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet ein permanentes Abwägen: Wie viel Freiheit und Selbstständigkeit kann ich meinen Kindern zumuten? Kann ich ihnen vertrauen, sind sie sich der möglichen Konsequenzen wirklich bewusst?

"Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach Alter und Verständigkeit des Kindes sowie nach der konkreten Situation", erklärt die D.A.S-Expertin. "Deshalb gibt es keine allgemein verbindlichen Handlungsempfehlungen für eine korrekte Beaufsichtigung von Kindern."

Eine Aufsichtspflichtverletzung ist beispielsweise nach einem Urteil des Landgerichts Köln (LG Köln, Az.: 9 S 15/07) nicht gegeben, wenn sich ein zwei- bis dreijähriges Kind am Bürgersteig von der Hand des Vaters losreißt, auf die Fahrbahn läuft, der sofort hinterher laufende Vater aber nicht mehr in der Lage ist, das Kind rechtzeitig zu erreichen, um einen Zusammenprall mit einem Fahrzeug zu verhindern.

Üben und erklären

"Damit weder andere noch die Kinder selbst zu Schaden kommen, müssen Eltern ihre Kinder grundsätzlich dem Alter und der Entwicklung entsprechend auf mögliche Gefahren, zum Beispiel im Straßenverkehr, hinweisen", rät Anne Kronzucker.

"Dabei sollte das richtige Verhalten erklärt, vorgemacht und gemeinsam eingeübt werden." Belehrungen und Ermahnungen allein reichen jedoch nicht immer aus. Eltern müssen sich auch vergewissern, ob ihr Kind alles verstanden hat und es befolgt. Ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst Schaden erleidet oder verursacht, ist es die Pflicht der Eltern einzugreifen.

So muss ein siebenjähriges Kind beim Abbrennen von Silvesterböllern ständig im Auge behalten werden, selbst wenn der Vater es vorher genauestens über mögliche Folgeschäden aufgeklärt hat. Schießt es in einem unbeaufsichtigten Moment eine Rakete ab und trifft Nachbars Gartenzwerg, dann hat der Vater die Aufsichtspflicht verletzt und muss für den Schaden aufkommen. Wer dagegen ein fünfjähriges Kind zusammen mit anderen Kindern allein vor dem Haus spielen lässt, verletzt seine Aufsichtspflicht nicht in jedem Fall (AG Bersenbrück, Az.: 4 C 1004/92).

Wer trägt die Kosten?

Ob die Kinder für die Schäden aufkommen müssen, hängt von ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand ab. "Je mehr Einsicht in mögliche Folgen ihres Handelns vorausgesetzt werden kann, desto größere Verantwortung tragen Kinder auch dafür", so die D.A.S. Juristin. Dabei wird im Bürgerlichen Gesetzbuch nach verschiedenen Altersstufen unterschieden:

Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktsfähig, das heißt, sie haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. Im motorisierten Straßenverkehr liegt die Altersgrenze bei zehn Jahren. Ein Kind unter zehn Jahren haftet deshalb nicht, wenn es versehentlich gegen die geöffnete hintere Tür eines abgestelltes Auto fährt (BGH, Az: VI ZR 75/07).

Im Alter von sieben beziehungsweise zehn bis 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche bedingt deliktfähig. Hier entscheidet das Gericht je nach Einzelfall entsprechend der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Neunjähriger für einen von ihm gelegten Brand oder für eine Verletzung, die er einem Mitschüler bei einem Streich oder einer Prügelei zugefügt hat, Schadensersatz zahlen muss. Dass Kinder in diesem Alter in der Regel über kein eigenes Vermögen verfügen, ist bedeutungslos. Liegt ein Urteil vor, kann daraus 30 Jahre lang vollstreckt werden.

Eine notwendige Investition - die private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall eine sinnvolle Investition. Was jedoch viele nicht wissen: "Die Privathaftpflichtversicherung muss nur zahlen, wenn andernfalls das Kind oder seine Eltern haften würden", erläutert die D.A.S. Expertin.

"Verursacht ein Kind unter sieben Jahren einen Schaden, ohne das die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, so muss die Haftpflichtversicherung nicht für die Kosten aufkommen, da Kinder unter sieben Jahre nicht haftbar gemacht werden können." Im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung sollte man diese seiner Versicherung unbedingt melden, denn nur dann wird dem Geschädigten der Schaden ersetzt.

Pressemitteilung der D.A.S.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,75%
2 Barclays Bank LeitzinsPlus 2,75%
3 VTB Direktbank Tagesgeld 2,70%

Tagesgeld vergleichen!

20 Steuertipps zum Steuern sparen

Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu ... weiter

Kreditkarten mit Versicherungsschutz - was bringt das?

Kreditkarten werden immer beliebter. Sie sind nützlich zum Einkaufen oder Buchen im Internet, zum Bezahlen oder Geldabheben auf der ganzen Welt. Viele Kreditkarten bieten mittlerweile ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.