Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuches eingetragen und sichert dem Käufer den rechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums.
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung ist für den Käufer von großer Bedeutung, da die endgültige Umschreibung des Eigentums eine gewisse Zeit dauert und in diesem Zeitraum der Verkäufer noch als Eigentümer vermerkt ist. Belastungen oder Verfügungen über das Grundstück können ab dem Zeitpunkt der Auflassungsvormerkung nur noch mit Zustimmung des Auflassungsberechtigten (Grundstückskäufer) durchgeführt werden.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Sparda-Bank Nürnberg | Sonderkreditprogramm Eigenheimfinanzierer | 2,43% |
| 2 | Enderlein | Baugeld | 2,56% |
| 3 | MKIB | Annuitätendarlehen | 2,56% |
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