Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer eines Grundstücks über den Übergang des Eigentums an den Käufer. Die Auflassung erfolgt meist im Rahmen des Kaufvertrages und muss von einem Notar notariell beurkundet werden. Beide Vertragsparteien müssen dabei anwesend sein.
Vorraussetzung für den tatsächlichen Übergang des Grundstücks ist neben der Auflassung die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MKIB | Annuitätendarlehen | 2,68% |
| 2 | PSD Bank RheinNeckarSaar | PSD Baugeld | 2,78% |
| 3 | Sparda-Bank Nürnberg | Sonderkreditprogramm Eigenheimfinanzierer | 2,79% |
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