Der 25. und 26. Dezember sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Laut ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz allerdings auch Ausnahmen von dem Beschäftigungsverbot aufgeführt.
So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein. Heiligabend und Silvester sind hingegen keine Feiertage! Daher hängt es von der Kulanz des Arbeitgebers ab, ob sie frei sind, einen halben oder einen ganzen Urlaubstag erfordern.
(Pressemitteilung ARAG)
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