Über zwei Drittel aller Neuwagenkäufer finanzieren oder leasen inzwischen ihr Fahrzeug, nur noch die wenigsten neuen Autos werden bar bezahlt.
Auch die Käufer von Gebrauchtwagen setzen immer häufiger auf Finanzierungs- oder Leasingmodelle. Aber was passiert, wenn der Autobesitzer unverhofft arbeitsunfähig wird oder gar stirbt? Welche Absicherung gibt es bei einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit?
Der Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) hat beispielsweise für solche Fälle verschiedene Restschuld- und Leasingratenversicherungen entwickelt, um seine Kunden auch in Notlagen bestmöglich zu unterstützen.
Diese Versicherungen übernehmen, abhängig von der Art des abgeschlossenen Finanzierungs- oder Leasingvertrages, die monatlichen Ratenzahlungen bei Tod oder Arbeitsunfähigkeit. Teilweise decken sie selbst die Schlussrate.
Das Risiko, durch eine unverschuldete Arbeitslosigkeit seine Raten nicht mehr zahlen zu können, lässt sich auf Wunsch ebenfalls mitversichern.
Der Abschluss dieser Policen erfolgt schnell und unbürokratisch beim Volkswagen-Händler. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Auch die Zahlung der Versicherung erfordert keinen weiteren Aufwand: Sie wird in die monatliche Rate eingerechnet und automatisch abgebucht.
Pressemitteilung des VVD
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Targobank | Online Kredit | 4,75% |
| 2 | Postbank | Privatkredit direkt | 5,79% |
| 3 | Sparda-Bank Nürnberg | SpardaSofortkredit | 5,85% |
Manchmal trennen nur wenige Sekunden das große private Glück von der menschlichen Katastrophe. Der Tod eines nahen Menschen bedeutet neben Trauer oft auch eine finanzielle Krise für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt, dass viele Familien gar nicht oder nur unzureichend für den Fall abgesichert sind, dass der Hauptverdiener stirbt. Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Rückhalt. weiter
Ein Studium wird immer teurer. Nicht nur Miete, Lebensunterhalt oder Bücher müssen finanziert werden, in einigen Bundesländern kommen noch Studiengebühren dazu. Umso wichtiger für den ... weiter