Wer europaweit mobil ist, kann seine Arbeitslosengeld-Ansprüche für drei Monate lang ins EU-Ausland oder die Schweiz transferieren lassen und vor Ort einen neuen Arbeitgeber suchen. Voraussetzung ist aber, dass schon in Deutschland ALG I bezogen wurde. Mobilität bedeutet aber auch Beweglichkeit im Kopf: Vielleicht ist ein Angestelltenverhältnis nicht das Maß aller Dinge, vielleicht ist die Selbstständigkeit der Weg aus der Erwerbslosigkeit.
Seit August 2006 zahlen die Arbeitsagenturen den so genannten Gründerzuschuss; dieser ersetzt das Überbrückungsgeld und die Ich-AG. Bezieher von Arbeitslosengeld, die sich selbstständig machen wollen, können diesen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie durch die Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden.
Solange noch mindestens ein Anspruch auf 90 Tage Arbeitslosengeld besteht, wird Gründungszuschuss in zwei Phasen gezahlt: In den ersten neun Monaten erhält der Gründer das errechnete Arbeitslosengeld plus 300 Euro Zuschuss. Danach kann der Zuschuss von 300 Euro für weitere sechs Monate gezahlt werden, wenn der Gründer intensiv an seiner Geschäftsidee arbeitet.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
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