Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust

Hartz IV/Arbeitslosengeld II

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Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann eventuell Arbeitslosengeld II nach Hartz IV beziehen. Anträge müssen in den so genannten Jobcentern abgegeben werden. Anspruch auf ALG II hat grundsätzlich jeder zwischen 15 und 65 Jahren, der hilfebedürftig und erwerbsfähig ist, also medizinisch gesehen mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kann und in Deutschland lebt. Wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden, können auch Arbeitnehmer Anspruch auf ALG II haben.

Die ALG-II-Regelleistung beträgt derzeit für einen Alleinstehenden 364 Euro. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die als angemessen angesehenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie einen etwaigen Mehrbedarf. Der besteht beispielsweise, wenn minderjährige Kinder von einem Alleinerziehenden betreut werden oder wenn der Hilfebedürftige aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung braucht. Genaueres zu Ihrem persönlichen Arbeitslosengeld II erfahren Sie in Ihrem zuständigen Jobcenter.

Wie hoch Ihr voraussichtliches ALG II sein wird, können Sie ganz einfach mit diesem Hartz IV-Rechner ermitteln.

2 Kommentare zu “Arbeitslosengeld – Erste Schritte nach dem Jobverlust”:

  1. Frank

    Sehr allgemein. Wie setzt sich der Regelsatz zusammen? z.B.: der Regelsatz für Strom ist anfechtbar Sozialgericht Frankfurt a.M.
    AZ: S 58 AS 518/05

  2. Pingback: Ab Juli 2010: P-Konto bringt mehr Schutz für Schuldner | Girokonten | Tipps | Redaktion

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