Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissen

Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissenArbeitslose haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie verreisen, ohne dass sie Einbußen beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie in diesem Text.

Urlaub von der Arbeitslosigkeit – Nur mit Zustimmung der Arbeitsagentur

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(dhe) Dem Frust der Arbeitslosigkeit entfliehen und spontan in den Urlaub verreisen? So einfach geht das leider nicht. Arbeitslose müssen sich an bestimmte Regelungen halten.

Prinzipiell gilt: „Arbeitslose dürfen in den Urlaub fahren und bekommen in dieser Zeit weiter Arbeitslosengeld, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat. Dafür müssen sich Arbeitslose rechtzeitig vor Reiseantritt an ihre Arbeitsvermittler wenden“, sagt Sonja Kazma, Sprecherin der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit aus Hannover, auf Nachfrage von forium.de.

Für eine Zustimmung muss der Arbeitslose vor der Reise einen Antrag auf „Ortsabwesenheit“ stellen. Den Antrag kann man nur kurzfristig, ein paar Tage vor dem geplanten Urlaub, stellen. Eine langfristige Urlaubsplanung ist damit nicht möglich. Unmittelbar nach dem Eingang des Antrages erhält man eine Zustimmung oder Ablehnung. Den Antrag kann man bei seiner örtlichen Agentur für Arbeit oder auch telefonisch stellen. Die bundeseinheitliche Service-Rufnummer (01801 555 111) ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt. (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)

Arbeitslosengeld für drei Wochen Urlaub

„Wenn während der gewünschten Urlaubszeit keine Aktivitäten zur beruflichen Eingliederung, wie Vorstellungsgespräche oder Bildungsmaßnahmen, geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – zusammenhängend oder gestückelt – Ferien zu machen. So lange wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt“, so Sonja Kazma.

Die Agentur für Arbeit kann einem Urlaubsantrag für einen Zeitraum von maximal sechs zusammenhängenden Wochen zustimmen. Das Arbeitslosengeld wird dann aber nur für die ersten drei Wochen gezahlt.

Kein Arbeitslosengeld bei längeren Reisen
Anders sieht es aus, wenn man mehr als sechs Wochen verreisen will. In diesem Fall erhält der Arbeitslose von der Agentur für Arbeit für den gesamten Zeitraum kein Arbeitslosengeld.

Sonderfall: Ältere Arbeitslose

Für ältere Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr erreicht haben, gilt eine gesonderte Regelung. Sie können bis zu 17 Wochen pro Jahr verreisen und dabei auch ehrenamtlich tätig sein.

Kein Urlaub in den ersten drei Monaten

„In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit wird grundsätzlich kein Urlaub gewährt, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch im Einzelfall mit dem Arbeitsvermittler geklärt werden“, so Sonja Kazma. Schließlich soll der Arbeitslose schnellstmöglich seine Arbeitslosigkeit beenden. Die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz steht somit immer im Vordergrund.

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