Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge von Arbeitnehmern bezüglich der Renten- und der Krankenversicherung. Was lohnsteuerpflichtig ist, ist in der Regel auch beitragspflichtig. Beitragspflichtig ist das Arbeitsentgelt in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze.
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