Der Arbeitnehmerpauschbetrag kann im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskostenpauschbetrag von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Er beträgt für einen Steuerpflichtigen 920 Euro (Stand 2009). Für gemeinsam veranlagte Ehepaare das Doppelte. Weitere Werbungskosten, die über diesen Pauschbetrag hinausgehen, müssen durch Quittungen oder Kontoauszüge belegt werden.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert ode ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 Euro ... weiter