In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des gesetzlichen Beitrags. Dies bezeichnet man als Arbeitnehmeranteil beziehungsweise als Arbeitgeberanteil.
In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen ebenfalls beide die Hälfte des gesetzlichen Beitrags. Allerdings wird zuvor der Zusatzbeitrag für Versicherungsnehmer abgezogen. Diesen Beitrag von 0,9 Prozent trägt der Arbeitnehmer allein. Den Rest teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | Cortal Consors | Tagesgeld (Aktionskonto) | 2,30% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,20% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins | 2,00% |
Je früher eine bösartige Krankheit entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Doch oft macht sich eine Krankheit für den Patienten selbst erst sehr spät ... weiter
Das neue Ausbildungsjahr hat in vielen Betrieben begonnen, in anderen fängt es zum September an. Auch angehende Studenten starten in einigen Wochen ins Wintersemester. Doch der „Ernst ... weiter