ARAG: Daten nicht leichtfertig preisgeben

Aus Sicht der Verbraucher ist das Urteil zu begrüßen. Betroffene wissen jetzt, dass sie sich gegen die Abzocke im Internet erfolgreich und ohne finanzielle Risiken zur Wehr setzen können. Noch besser ist es aber, bereits im Vorfeld einige Grundregeln zu beherzigen, um erst gar nicht in die Fänge solcher Betreiber zu geraten.

– Daten niemals leichtfertig preisgeben: Dies gilt für Daten aller Art, insbesondere für Adresse und Kontoverbindung. Einige Glückspielunternehmen fragen beispielsweise nach der Kontoverbindung, damit später der Gewinn überwiesen werden kann.

– Je mehr Daten abverlangt werden, desto vorsichtiger sollten Internetnutzer sein. Denn wozu werden die Angaben eigentlich benötigt, wenn die Leistung doch kostenlos sein soll?

Pressemitteilung der ARAG

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