Die Arbeitgebergruppe im Aufsichtsrat des AOKBundesverbandes lehnt eine gesetzliche Vorgabe mit dem Ziel, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag ausschließlich prozentual zu erheben und im Rahmen des Quellenabzuges über den Arbeitgeber einzuziehen, nachdrücklich ab. Das erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende des AOKBundesverbandes, Dr. Volker Hansen, heute in Berlin. Die Arbeitgeber setzen sich vielmehr für die Erhebung eines pauschalen kassenindividuellen Zusatzbeitrages direkt beim Versicherten ein. Nur dann findet eine erste Entkopplung der Krankheitskostenfinanzierung vom Arbeitsverhältnis statt und nur dann kann der Zusatzbeitrag auch seine ihm zugedachte Funktion als Preissignal erfüllen. Im Gegensatz zu anders lautenden Verlautbarungen gibt es keine einheitliche Position der "AOK-Gemeinschaft" zur Ausgestaltung und Handhabung des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. So besteht auch im Aufsichtsrat zwischen Versicherten- und Arbeitgebervertretern kein Konsens hierzu. (Pressemitteilung der AOK)
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