Pressemitteilung der ?
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Die bezahlt ab 1. Januar 2007 für ihre Versicherten Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen. "Jetzt können wir den betroffenen Patienten neben der bisherigen konventionellen Therapie einen weiteren Baustein in der Behandlung ihrer chronischen Schmerzen anbieten," erläuterte der Vorstandsvorsitzende des -Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens, am Donnerstag in Bonn.
Akupunktur ist für die Versicherten - abgesehen von der Praxisgebühr - frei von Zuzahlungen. "Die Patienten können ab Januar ohne besonderen Antrag in bis zu zehn Sitzungen mit Akupunktur behandelt werden, in Ausnahmefällen auch mehr", so Ahrens. Auf Kassenkosten dürfen nur besonders qualifizierte Ärzte akupunktieren. Voraussetzung ist eine hochwertige Ausbildungzur Akupunktur. Dazu kommen Qualifikationen in den Bereichen Schmerztherapie und Psychosomatik. Bis Ende 2007 ist für Ärzte eine Übergangsregelung vorgesehen.
Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Akupunktur-Behandlung bei Rücken- und Knieschmerzen zur Regelleistung der gesetzlichen aufzuwerten, beruht auf Ergebnissen der weltweit größten Studie zur Wirksamkeit der Akupunktur (gerac-Studie). Sie wurde von der zusammen mit anderen auf den Weg gebracht. Ein Ergebnis: Akupunktur wirkt bei chronischen Knie- und Kreuzschmerzen besser als bisher übliche Therapieformen. Für Spannungskopfschmerzen und Migräne konnte die Wirksamkeit nicht eindeutig nachgewiesen werden.
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