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11.04.2009

AOK bietet Servicestellen auf Flughäfen und im Ausland

Wen das Reisefieber gepackt hat, der denkt meist wenig an gesundheitliche Gefahren. Doch unverhofft kommt oft: Auch während einer Auslandsreise kann man einmal krank zu werden.

"Bei Reisen in Länder der Europäischen Union bietet die Europäische Krankenversicherungskarte Schutz", sagt Elisabeth Reker-Barske, Europa-Expertin im AOK-Bundesverband.

Mit der Karte erhalten gesetzlich Versicherte bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bei Bedarf alle medizinisch notwendigen Leistungen, die nicht bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.

Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Mazedonien, Liechtenstein und der Schweiz. "Die Chipkarte können Sie direkt beim Arzt oder in der Klinik vorlegen", sagt Europa-Expertin Elisabeth Reker-Barske.

Art und Umfang der Leistungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers.

Wem erst in letzter Minute auf dem Flughafen auffällt, dass die Europäische Krankenversicherungskarte im Gepäck fehlt, der kann sich in einer AOK-Servicestelle eine Ersatzbescheinigung ausstellen lassen. Solche Serviceschalter gibt es auf den Flughäfen Frankfurt am Main, München, Nürnberg und Stuttgart.

Möglich ist es auch, sich noch kurz vor der Reise eine Ersatzbescheinigung im Internet auszudrucken oder sie vom Urlaubsort aus telefonisch bei der AOK-Geschäftsstelle zu bestellen.

Persönliche Beratung der AOK auf Mallorca

Wer auf Mallorca Urlaub macht, dem stehen die Mitarbeiterinnen der Service- und Beratungsstelle der AOK in Palma de Mallorca sogar persönlich zur Verfügung. Mit weiteren Servicestellen ist die Gesundheitskasse in grenznahen Regionen in Frankreich, den Niederlanden und Tschechien vor Ort für ihre Versicherten da.

Mit einigen Ländern, die nicht zur EU gehören, hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien.

"Fordern Sie für einen Urlaub in einem dieser Länder bei der AOK einen Auslandskrankenschein an", empfiehlt Reker-Barske. Wenn sie erkranken, müssen Urlauber den Krankenschein bei der örtlichen zuständigen Stelle vorzeigen.

An welche Stelle sie sich im jeweiligen Urlaubsland wenden sollten, erfahren Versicherte in den Geschäftsstellen der AOK und in Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

Die Merkblätter können Interessierte im Internet herunterladen. Darin erhalten Betroffene auch Tipps, was sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit im Ausland tun können. Generell ist es sinnvoll, sich bereits vor Reisantritt über den Krankenversicherungsschutz im Urlaubsland zu informieren.

Wenn jemand plötzlich krank wird oder einen Unfall hat, muss meist alles ganz schnell gehen. Dann bleibt manchmal keine Zeit, um sich nach dem nächstgelegenen Vertragsarzt oder einer Vertragsklinik zu erkundigen.

Wer sich von einem Privatarzt oder in einer Privatklinik behandeln lässt, muss die Kosten zunächst selbst zahlen. "Lassen Sie sich in einem solchen Fall eine Rechnung ausstellen und quittieren", empfiehlt Reker-Barske.

"Achten Sie darauf, dass aus der Rechnung die erbrachten Leistungen genau hervorgehen." Die Versicherten können die Rechnung nach ihrer Rückkehr bei der AOK einreichen.

Die Kosten werden dann bis zur Höhe der Vertragssätze erstattet, die im jeweiligen Urlaubsland gelten. Bei Beträgen bis zu 1.000 Euro ist ein Schnellverfahren möglich.

Zusatzversicherung abschließen

Sicher ist sicher - deshalb empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Denn die Kosten für einen Krankenrücktransport dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen.

Unbedingt notwendig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung bei Reisen in Länder außerhalb Europas. Dort müssen Urlauber sonst Krankheitskosten im Notfall selbst bezahlen.

Die AOK vermittelt solche Versicherungen besonders günstig. Sie umfassen in der Regel Auslandsreisen, die bis zu sechs Wochen dauern. Erstattet werden akute ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen, Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmittel.

Zum Versicherungsschutz zählt zudem bei Krankheit der medizinisch notwendige und vom Arzt angeordnete Rücktransport nach Deutschland.

Reker-Barske: "Der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung ist auch bei Reisen ins europäische Ausland sinnvoll. Bei privatärztlichen Behandlungen erhalten die Versicherten so ihre Mehrkosten ersetzt, die über die gesetzlichen Vertragssätze hinausgehen."

Pressemitteilung der AOK

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