Liegen Ihre Kapitalerträge über der Freistellungsgrenze von 1.421 Euro (ledig) oder 2.842 Euro (verheiratet), während Ihre restlichen Einkünfte gering sind? Dann können Sie mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung den Abzug von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer verhindern.
Da Kreditinstitute bei Überschreitung des Freibetrags verpflichtet sind, die Kapital- und Zinsabschlagssteuer einzubehalten, müssen Sie trotz geringer Einkünfte Steuern zahlen. Durch die Nichtveranlagung umgehen Sie das Ausfüllen einer , die ansonsten zur Rückerstattung der Steuerbeträge notwendig wäre.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter