Eine Anschlussheilbehandlung, auch als Anschlussrehabilitation bezeichnet, ist eine medizinische Rehabilitation, die nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt wird.
Die Anschlussheilbehandlung kann entweder stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Kosten hierfür tragen die Rentenversicherungsträger oder die Krankenkassen. Wie bei einer stationären Behandlung muss der Patient auch bei einer Anschlussheilbehandlung eine Zuzahlung von täglich zehn Euro leisten, dies ist allerdings auf insgesamt 28 Tage pro Jahr begrenzt.
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