Als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherunge gelten Zeiträume, in denen der Versicherte zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, die aber unter bestimmten Voraussetzungen als rentenrelevante Zeiten berücksichtigt werden können. Gründe hierfür können sein: Arbeitslosigkeit, Krankheit, schulische Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr. Auch die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes werden für die Mutter als Anrechnungszeit berücksichtigt.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter