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31.01.2009

Anlegerschutz - Verbraucherzentrale begrüßt Initiativen von Bundesparteien

Verschärfte gesetzliche Regeln, verbindliche Dokumentationspflichten und ein Ausbau der unabhängigen Finanzberatung sind erforderlich, um den Schutz von Anlegern und Sparern in Deutschland zu verbessern. Dies erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Vorfeld einer Anhörung im Verbraucherausschuss des Bundestages am Mittwoch.

Verschiedene Bundespolitiker hatten erklärt, die Verbraucherrechte im Bereich der Geldanlagen ausweiten zu wollen. "Um das Vertrauen der Verbraucher in die Finanzmärkte wieder herzustellen, sollten Verbesserungen im Anlegerschutz noch in dieser Legislaturperiode erfolgen", sagt Vorstand Gerd Billen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt den Vorschlag verschiedener Bundespolitiker, die Verjährungsfristen bei Geldanlage zu verlängern. Derzeit verjähren Ersatzansprüche nach drei Jahren ab Kauf einer Anlage. Künftig sollen Verbraucher ihre Ansprüche innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren geltend machen können.

Beweislastumkehr würde Sorgfalt von Beratungen erhöhen

Daneben gehört nach Auffassung der Verbraucherschützer die geltende Regelung zur Beweislast auf den Prüfstand. Momentan ist es am Anleger, zu beweisen, falsch informiert oder beraten worden zu sein. Dies ist jedoch in den seltensten Fällen möglich, weshalb die Anleger ihre Ansprüche nicht durchsetzen können.

"Eine Umkehr der Beweislast würde Druck auf die Banken ausüben, sauber und korrekt zu beraten", so Billen. Berater und Finanzinstitute müssten dann den Nachweis führen, dass anleger- und anlagegerecht beraten wurde.

Mindestanforderung an einen verbesserten Anlegerschutz wären jedoch erhebliche Beweiserleichterungen. Dies wird derzeit auch in den Regierungsparteien diskutiert. Als Grundlage könnte ein verpflichtendes, einheitliches und leicht verständliches Beratungsprotokoll dienen, das der Finanzberater seinem Kunden nach einem Verkaufsgespräch aushändigt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Unvollständigkeiten und Unklarheiten in einem solchen Protokoll im Falle eines Rechtsstreits zu Lasten des Anbieters gehen. "Dies würde das Risiko einer Falschberatung für Verbraucher und Banken gleichermaßen minimieren", so Billen.

Unabhängige Finanzberatung stärken und Märkte kontrollieren

Als eine weitere Konsequenz aus der Finanzkrise fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, die produkt- und anbieterunabhängige Finanzberatung der Verbraucherzentralen auszubauen. Die heute vorhandenen Beratungskapazitäten reichen nicht aus, den Bedarf zu decken.

So können die Verbraucherzentralen heute maximal für eine jährliche Beratung von 0,14 Prozent der Privathaushalte in Deutschland sorgen. "Um alle Haushalte in Deutschland zumindest ein einziges Mal beraten zu können, bräuchten wir bei den derzeitigen Kapazitäten über 350 Jahre", erklärt Billen.

Jüngste Studien hatten belegt, dass die Verbraucher in den vergangenen Jahren durch falsche Finanzanlagen viel Geld verloren haben.

Die Finanzkrise habe außerdem gezeigt, dass die Finanzmärkte im Interesse der Verbraucher kontrolliert werden müssen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband regt hierzu an, unter dem Dach der Verbraucherzentralen eine unabhängige Marktwächterstelle nach dem Vorbild der britischen "Watchdogs' einzurichten.

Ihre Aufgabe umreist Billen so: "Schnüffel, bellen, beißen - wenn Anlageprodukte faul sind, Geldinstitute sich unfair verhalten oder die Interessen von Verbrauchern vor Gericht durchgesetzt werden müssen."

Kaupthing-Kunden rechtzeitig entschädigen

Die gesetzliche Frist zur Entschädigung der Einleger der isländischen Kauphting-Bank läuft am 30. Januar aus. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von der Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die deutschen Sparer ihr Geld rechtzeitig bekommen.

Pressemitteilung des vzbv

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