Änderung der AGB zum 01.01.2012

Änderung der AGB zum 01.01.2012

Essen/Neu-Isenburg – 01.01.2012

Information an unsere Kunden: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01. Januar 2012. Ab 2015 stufenweise Anpassung der Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds.

Die Valovis Bank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. an. Vor kurzem wurde das Statut dieser Sicherungseinrichtung angepasst. So wird beginnend zum 01. Januar 2015 die Sicherungsgrenze in drei Schritten über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesenkt. Entsprechend der gesetzlichen Hinweispflicht nach
§ 23 a Kreditwesengesetz passen wir die Regelungen zum Einlagensicherungsfonds mit Wirkung ab dem 01. Januar 2012 in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Nummer 20 Absatz 1 an.

Der genaue Wortlaut der Anpassung lautet:

(1) Schutzumfang
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen
Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum
31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungs-
grenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden. 

Weitere Informationen zum Einlagensicherungsfonds erhalten sie unter www.bankenverband.de

Die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier aufrufen.

Pressemitteilung Valovis Bank AG (Essen/Neu-Isenburg – 01.01.2012)

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