"Holen Sie sich Ihre Entscheidungsfreiheit zurück!", mit diesem Slogan haben der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hessen die Bundesbürger aufgefordert, bereits im Jahr 2001 abgeschlossene Verträge zur staatlich geförderten Privatvorsorge zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.
Wiederholt hatte der BdV davor gewarnt, Renten- und en voreilig im Hinblick auf die abzuschließen. Normalerweise können Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Police, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen den Versicherungsvertrag widerrufen. Diese Frist dürfte in der Regel abgelaufen sein.
Ein Abschluss könne nach Meinung des BdV aber auch jetzt noch "verlustfrei korrigiert" werden. Kunden könnten von dem Vertrag auch dann noch zurücktreten, wenn die vertragliche Rücktrittsfrist bereits verstrichen sei. Die Begründung: Zur Zeit des Abschlusses im Jahr 2001 hätten die Versicherer die Bedingungen und Informationen gar nicht vollständig an den Kunden geben können, das löse die Fristverlängerung aus.
Der BdV hat alle wichtigen Informationen in einen Broschüre zusammengestellt, die Interessenten kostenlos beim Bund der Versicherten, Postf. 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg, Tel. 04193 94222 oder Fax 04193 94221 bestellen können. Die Informationsbroschüre des BdV steht auch zum Download zur Verfügung. (tr)
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