Verschiedene Verträge zur Altersvorsorge werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Lebensabend in Deutschland verbringen. Zieht man im Alter ins Ausland, müssen alle Vergünstigungen wieder zurückgezahlt werden.
Als Sonderausgaben gelten hier die Beiträge zur privaten Rentenversicherung, zu fondsgebundenen Lebensversicherungen und zur betrieblichen Altersvorsorge. Auch Zahlungen in Fonds- und Banksparpläne gelten als Sonderausgaben.
Die folgenden Beträge können maximal berücksichtigt werden:
| Jahr | Als Sonderausgaben abziehbar |
| 2002 und 2003 | 525 Euro |
| 2006 und 2007 | 1.575 Euro |
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