Frauen droht im Alter eine erheblich größere Versorgungslücke als Männern. Vor allem die durchschnittlich niedrigeren Gehälter und kürzere Erwerbszeiten schmälern das Alterseinkommen zum Teil deutlich. Zusätzlich mindern Ausfallzeiten durch Kinder-, Familien- oder Pflegezeiten den Anspruch. Und das hat Folgen für die Höhe der gesetzlichen Rente.
Aktuelle Zahlen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zeigen, dass Frauen durchschnittlich mit einer monatlichen Rente von 483 Euro auskommen müssen.
Trotz der anhaltenden öffentlichen Diskussionen um die gesetzliche Rentenversicherung halten sich Frauen beim Thema Private Altersvorsorge erkennbar zurück. Familiäre Geldgeschäfte überlassen sie oft ihrem Partner.
Erreichen die Ehepartner das Rentenalter zusammen, besteht meist kein Anlass zur Sorge, informiert die LBS Bausparkasse. Die gemeinsamen Rentenbezüge reichen im Allgemeinen aus, um im Alter den Lebensstandard zu wahren. Ändern sich aber plötzlich die Lebensverhältnisse, haben Frauen oftmals einen Nachteil, wenn sie nicht eigenständig vorgesorgt haben.
Verstirbt der Ehepartner, muss die Witwe, sofern sie keine eigenen Einkünfte bezieht, in der Regel mit 60 Prozent der Altersrente des Mannes auskommen Für Eheschließungen nach 2002 oder wenn beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, beträgt die Witwenrente sogar nur 55 Prozent. Der bisher gewohnte Lebensstandard kann unter diesen Umständen meist nicht aufrechterhalten werden. Mieter müssen z. B. etwa ein Viertel ihres Nettoeinkommens für das Dach über dem Kopf aufbringen. Da bleibt wenig für den Lebensunterhalt übrig.
Wer hingegen in der eigenen abbezahlten Immobilie lebt, braucht sich finanziell keine Sorgen zu machen. Mehr als drei Viertel aller Deutschen bezeichnen Wohneigentum als langfristig sicherste Vorsorgemöglichkeit.
Unser Tipp: Bei gemeinsamem Besitz von Haus oder Wohnung ist es wichtig, dass beide Eheleute im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind.
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