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08.10.2008

Altersvorsorge: Verbraucherzentrale warnt vor einer Markt- und Wettbewerbsverzerrung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die steuerliche Gleichstellung von Altersvorsorgeprodukten im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer.

"Das Steuerprivileg für Kapitallebensversicherungen muss gekippt werden", fordert Dorothea Mohn, Referentin für Altersvorsorge beim Bundesverband.

Es sei nicht einzusehen, warum etwa lang laufende Sparpläne stärker besteuert werden als Kapitallebensversicherungen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor einer Markt- und Wettbewerbsverzerrung bei der Wahl der Produkte zur privaten Altersvorsorge.

"Derzeit fragen sich die verunsicherten Verbraucher, ob und was sie überhaupt noch wie anlegen sollen", so Mohn. Steuerliche Verwerfungen in der Altersvorsorge würden die Verunsicherung weiter schüren.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband appelliert anlässlich der morgigen Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses zum Jahressteuergesetz an die Abgeordneten, alle Kapital ansparenden Vorsorgeformen steuerlich gleich zu behandeln.

"Die günstigen Steuerregeln für Kapitallebensversicherungen müssen auch für alle sonstigen Sparformen der Altersvorsorge, wie etwa Bank- und Fondsparpläne gelten", so Mohn.

Ab Januar 2009 müssen Verbraucher auf fast alle Kapitaleinkünfte eine einheitliche Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen - nur Kapital bildende Lebensversicherungen sind hiervon ausgenommen.

"Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung ist zu befürchten, dass Verbrauchern wieder das Märchen aufgetischt wird, eine Kapitallebensversicherung sei automatisch die rentabelste Form der Altersvorsorge, weil sie steuerlich bevorzugt ist", warnte Dorothea Mohn, Referentin für Altersvorsorge beim Bundesverband.

"Das Steuerprivileg suggeriert: Was der Staat steuerlich begünstigt, muss deshalb auch rentabel sein." Doch diese simple Gleichung gehe nicht auf.

Abgeltungssteuer: Nicht alle Formen der Geldanlage sind gleich

Am 1. Januar 2009 wird in Deutschland die Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Der Abgeltungssteuer unterliegen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.

Diese werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert - in der Summe also bis 28,625 Prozent. Von dieser Steueränderung betroffen sind alle Kapital ansparenden Vorsorgeprodukte, wie beispielsweise Fonds- und Banksparpläne.

Bei diesen wurden bislang die Erträge - ohne Kursgewinne - mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Künftig berücksichtigt die Abgeltungssteuer auch die Kursgewinne, wodurch die Abgaben insgesamt höher ausfallen werden.

Demgegenüber genießen Kapitallebensversicherungen das Privileg der hälftigen Ertragsbesteuerung, wobei am Ende der Vertragslaufzeit die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

Pressemitteilung des vzbv

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