Altersvorsorge: Der Staat spart mit

Mehr als jeder dritte Berufstätige geht davon aus, dass er seinen Lebensstandard im Alter nicht halten kann. Damit im Ruhestand keine finanziellen Einschnitte drohen, sollten Arbeitnehmer ihre Investitionen möglichst breit streuen – und staatliche Förderungen nutzen.

Bild Nr. 1259, Quelle: Postbank

Download Bild-Datei (JPG, 489 KB) Riester-Rente

Vor allem Familien profitieren von der Riester-Förderung: Zusätzlich zur jährlichen Grundzulage von 154 Euro erhalten sie 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, für später Geborene gibt es sogar 300 Euro. Voraussetzung ist eine eigene Sparleistung von vier Prozent des Vorjahreseinkommens beziehungsweise mindestens 60 Euro. Bis zu 2.100 Euro können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Wer nicht direkt förderberechtigt ist, wie zum Beispiel Hausfrauen oder -männer, kann auch von dem relativ geringen jährlichen Mindestbeitrag profitieren. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat.

Rürup-Rente

Die Mehrheit der Selbstständigen und Freiberufler kann nicht direkt, sondern nur über ihren Ehepartner riestern. Eine Alternative für sie ist die Rürup- oder Basisrente, mit der sie Steuern spart: Bei Alleinstehenden erkennt das Finanzamt jährlich Beiträge von bis zu 20.000 Euro an, bei Ehepaaren bis 40.000 Euro. Für 2014 lassen sich davon 78 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil auf 100 Prozent. „Von der Förderung profitieren vor allem Gutverdiener sowie Sparer, die bald in Rente gehen“, erklärt Stefan Weinert von der Postbank. „Denn derzeit lassen sich Einzahlungen für die Rürup-Rente noch stärker von der Steuer absetzen, als die Auszahlungen anschließend besteuert werden.“

Betriebliche Altersvorsorge

Die Betriebsrente wird immer beliebter, so eine Postbank Studie: Mehr als jeder zweite Berufstätige hält sie für „ideal“. Dabei investiert der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts zum Beispiel in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Dies schmälert das zu versteuernde Bruttoeinkommen und damit die Steuerlast, die er heute zahlen muss. Steuern auf die Auszahlungen werden erst im Rentenalter fällig, wenn der Steuersatz in der Regel wesentlich niedriger ist. Je nach Vereinbarung mit seinem Chef spart der Arbeitnehmer allein, teilt sich den Betrag mit dem Unternehmen oder erhält die betriebliche Altersvorsorge komplett zum Lohn dazu.

Wohn-Riester

Lediglich 56 Prozent der Berufstätigen haben schon einmal etwas über die Eigenheimrente, auch „Wohn-Riester“ genannt, gehört. Dabei fördert der Staat damit die in Deutschland beliebteste Form der Altersvorsorge: die eigenen vier Wände. Das in einem Riester-Vertrag angesparte geförderte Kapital kann bereits vor Rentenbeginn für den Kauf und Bau einer Immobilie verwendet werden. Dies schließt auch die Tilgung einer Immobilienfinanzierung ein. Neu ist, dass in der Ansparphase jederzeit Kapital entnommen werden kann – der Betrag muss sich allerdings auf mindestens 3.000 Euro belaufen. „Wohn-Riester senkt die Finanzierungskosten“, erläutert der Postbank Experte Steffen Zwer, „da man durch die Zulagen schneller schuldenfrei ist.“

Pressemitteilung Postbank (18.06.2014)

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