Ja, für Geringverdiener besteht z. B. die Möglichkeit einer staatlichen Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Je nach Einkommen muss aber zumindest ein Teil der finanziellen Unterstützung in Raten zurückgezahlt werden. Bei einer Niederlage in einem Zivilprozess müssen Sie sogar die Auslagen des Gegners übernehmen. Das offizielle Formular und weitere Informationen zur Beantragung der Prozesskostenhilfe finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz .
Eine zweite Möglichkeit bieten Prozesskostenfinanzierer wie beispielsweise FORIS oder DAS . Allerdings erhält der Finanzierer zwischen 20 und 30 Prozent der erstrittenen Summe, wenn Sie gewinnen. Verlieren Sie, zahlt der Prozessfinanzierer auch die Kosten des Gegners. Voraussetzungen für die Prozesskostenfinanzierung sind: sehr gute Erfolgsaussichten, ein Streitwert in mindestens fünfstelliger Höhe und die Zahlungskräftigkeit des Prozessgegners. Verglichen mit diesen beiden Alternativen ist eine Rechtsschutzversicherung immer die bessere Wahl. Weitere nützliche Tipps zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie hier .
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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