Allianz nennt die häufigsten Versicherungsirrtümer

Kleingedrucktes ist unbeliebt. Kaum jemand will Versicherungsbedingungen lesen, Statistiken oder Gesetzestexte. Das ist menschlich nur allzu verständlich, führt aber zu Irrtümern und es halten sich hartnäckig Vorurteile über gesetzliche und private Versicherungen. Allianz Experten klären auf. Irrtum 1: „Meine Haftpflichtversicherung muss zahlen, weil ich gar nicht schuld bin“ Herr H. ist ein gewissenhafter Mieter. Wie in seinem Mietvertrag vereinbart, räumt und streut er im Winter den Gehweg vor dem gemieteten Haus und im Herbst sorgt er dafür, dass kein glitschiges Laub auf dem Bürgersteig liegt. Und das mehrmals am Tag, von früh bis spät. Eine Passantin ist dennoch ausgerutscht und will jetzt Schadenersatz und Schmerzensgeld von Herrn H. „Na“, denkt H., „war ja immer gewissenhaft und habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Dann ist das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung.“ Da hat Herr H. recht – und auch wieder nicht! Die Haftungsfrage hat der Gesetzgeber nämlich im § 823 BGB geregelt: Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. „Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn Herr H. haftet, also fahrlässig gehandelt hat. Wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat, weil keine Fahrlässigkeit vorliegt, haftet er nicht und die Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen“, erklärt Meike Finke, leitende Justiziarin bei der Allianz Versicherung. Zur Beruhigung: Die Haftpflichtversicherung lässt Herrn H. nicht allein – ob er nun fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Wenn er schuld am Unglück der Passantin wäre, also den Gehweg fahrlässig nicht geräumt hätte, würde sie das Schmerzensgeld übernehmen. Wenn er nicht schuld ist – wie in diesem Fall – wehrt sie die unberechtigten Ansprüche der Passantin für ihn ab, notfalls vor Gericht. Irrtum 2: „Wenn ich nicht mehr voll arbeiten kann, bekomme ich vom Staat 40 Prozent meines letzten Bruttoeinkommens“ Jeder dritte Deutsche geht davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung eine Rente von 40 Prozent des Bruttoeinkommens zahlt, ergab jüngst eine forsa-Umfrage. Falsch! Es gibt zwar eine staatliche Unterstützung, aber die Jüngeren haben dabei eindeutig das Nachsehen. Wer nach 1961 geboren ist und nur noch weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente von gerade mal 29 Prozent des letzten Bruttogehalts. Geht man von einem durchschnittlichen Bruttogehalt eines Angestellten von rund 3.100 Euro im Monat aus, sind das etwa 900 Euro. Trotzdem wollen sich nur sechs Prozent der Deutschen gegen diese große Versorgungslücke privat absichern. Gängige Vorurteile: „Das betrifft mich nicht und ist zu teuer!“ Gerade Menschen in Büroberufen meinen, kein Berufsunfähigkeitsrisiko zu haben, weil ihr Job ja nicht gefährlich sei. Falsch! „Jeder fünfte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig“, weiß Olaf Hottinger, Leiter der Risikoprüfung bei Allianz Leben. So trifft es z.B. jeden dritten IT-Spezialisten und jeden sechsten Steuerberater. Und „teuer“ ist relativ: Denn je früher man privat vorsorgt, desto günstiger ist es. Ein 25-jähriger Bürokaufmann, der sich bis zum 65. Lebensjahr absichern möchte, zahlt für eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro im Monat z.B. bei der Allianz einen monatlichen Beitrag von 38,50 Euro. Deshalb muss man in jungen Jahren aktiv werden! Irrtum 3: „Die private Krankenversicherung ist nur etwas für Besserverdiener“ Entgegen diesem weit verbreiteten Vorurteil sind in der Privaten Krankenversicherung nicht nur zahlungskräftige „Besserverdienende“, sprich „reiche Angestellte“ oder Manager versichert. Insgesamt haben rund 55 Prozent der PKV-Versicherten ein Einkommen unter 30.000 Euro pro Jahr (2.500 Euro im Monat). Zum Vergleich: Der Durchschnittsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Bundesbürgers beträgt in Deutschland etwa 3.100 Euro brutto. „Unter den Privatversicherten sind viele Beamte im mittleren Dienst sowie viele kleine Handwerker und Gewerbetreibende mit durchschnittlichem Einkommen“, sagt Winfried Gärtner, Leiter Zentrale Vertriebsfunktionen bei der Allianz Privaten Krankenversicherung. Nur ein Achtel der Privatversicherten sind die „besserverdienenden Angestellten“, die über der Versicherungspflichtgrenze liegen und in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstbeitrag von 558,75 Euro zahlen müssten. Weitere Presseinformationen der Allianz Deutschland AG finden Sie auf unserem Internetportal www.allianzdeutschland.de/presse. Jetzt neu: Der News-Alert informiert Sie per E-Mail über Neuigkeiten auf unserem Presse-Portal und nur online veröffentlichte News. Bei Interesse an diesem Service reicht eine formlose Mitteilung an: markus.walter@allianz.de. Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel aus Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen und Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt ferner keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
(Pressemitteilung Allianz)

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