Im Juli 2005 werden alle gesetzlichen ihren Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkt senken. Arbeitnehmer müssen im Zuge dieser Beitragssenkung trotzdem mehr zahlen, da sie gleichzeitig die Beiträge für Zahnersatz und Krankengeld allein tragen werden müssen.
Für die Versicherten läuft es nicht auf ein Nullsummenspiel heraus. Denn von der Absenkung profitieren zwar Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, die Zuschläge werden aber nur von den Arbeitnehmern getragen, informiert das Verbrauchermagazin krankenkassenRATGEBER
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 2000 Euro brutto, seine Krankenkasse hat einen allgemeinen Beitragssatz von 14,2 Prozent. Bisher zahlten sowohl er als auch sein Arbeitgeber jeweils 142 Euro. Zum 1. Juli senkt die Krankenkasse des Arbeitnehmers den Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 13,3 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen nun jeweils 133 Euro.
Allerdings muss der Arbeitnehmer jetzt allein die Kosten für Zahnersatz und Krankengeld tragen. Dies sind jeden Monat zusätzliche 0,9 Prozent, in unserem Fall 18 Euro. Damit zahlt der Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 2 000 Euro insgesamt jeden Monat 9 Euro mehr als vor der Beitragssenkung (insgesamt 151 Euro). Pro Jahr summiert sich der Mehrbeitrag auf 108 Euro.
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