Damit die Versicherer im Schadensfall leisten, sollten Sie einige Regeln befolgen. Denn für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise, wenn Sie die Wohnungstür nicht abschließen oder die Waschmaschine laufen lassen, wenn Sie das Haus verlassen.
Im Schadensfall verlangt die Versicherung eine vollständige Liste der zerstörten, beschädigten oder gestohlenen Sachen. Hierzu empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Bestandsaufnahme im gesamten Haushalt zu machen, in der zumindest die teureren Stücke dokumentiert sind. Ergänzen Sie die Liste durch Originalrechnungen oder Fotos der betreffenden Gegenstände.
Sobald es zu einem Schaden kommt, müssen Sie die Versicherung umgehend informieren. Bei Einbrüchen natürlich auch die Polizei und eventuell den Vermieter, falls Schlösser ausgetauscht werden müssen.
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