Albtraum statt Traumurlaub

Reisemängel richtig reklamieren. Viele Baden-Württemberger kehren derzeit aus dem Urlaub zurück. Doch nicht für alle erfüllte sich die Hoffnung auf die „schönsten Wochen des Jahres“. Verspätete Flüge, Baustellen oder fehlende Sporteinrichtungen beeinträchtigten auch in diesem Jahr so manchen Urlaub.

Wer wegen Reisemängeln vom Veranstalter Geld zurück möchte, muss seine Ansprüche innerhalb einer Frist von einem Monat beim Reiseveranstalter geltend machen.
Hat eine Pauschalreise Mängel, können sich Urlauber auf das Pauschalreiserecht berufen und einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Voraussetzung: der Mangel wurde vor Ort bei der Reiseleitung reklamiert. Brigitte Sievering-Wichers, Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Verbraucher müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat nach dem im Reisevertrag festgelegten Ende der Reise ihre Ansprüche beim Veranstalter geltend gemacht haben.

Ansonsten verfallen mögliche Ansprüche. Aus Beweisgründen sollte man das schriftlich tun, alle Beschwerden detailliert auflisten – wenn es geht, mit Beweisfoto – und den Brief per Einschreiben mit Rückschein senden.“ Ist die Reklamation berechtigt, hat der Verbraucher Anspruch auf Bargeldrückerstattung. Er muss keinen Gutschein akzeptieren.

Weitere wichtige Fragen zum Pauschal- und Individualreiserecht beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentrale montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr telefonisch unter der 0900-1-77 44 41 (1,75 Euro/min aus dem deutschen Festnetz). Welche Rechte Pauschalurlauber haben, erfahren sie im Kurzratgeber „Ihr Recht auf Reisen“.

Von der Reisebuchung bis zur Heimkehr werden typische Probleme und angemessene Reaktionen beschrieben. Der Ratgeber kommt für 7,40 Euro per Post mit Rechnung ins Haus. Bestelladresse: Versandservice Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., Postfach 1125, 59939 Olsberg, Fax 02962 / 80 01 49 oder per Email an: broschueren@vz-bw.de.

Pressemitteilung der VZ Baden-Württemberg

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