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12.12.2001

Änderung der Immobilienförderung für 2002

Die Bauzinsen sind derzeit so günstig wie schon lange nicht mehr. Das Hypothekenzinsniveau bleibt nach Ansicht von Experten mittelfristig auch stabil. Die Einführung des Euros sollte ebenfalls zu keinen Veränderungen führen. Also, alles wie früher? Nicht ganz, denn im nächsten Jahr wird es Änderungen bei der Eigenheimförderung geben.

Wer von der staatlichen Ökozulage profitieren will, sollte bis zum 31.01.2002 den Bauantrag stellen bzw. die Bauanzeige erstatten. Ab dem 01.02.2002 tritt die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, die den rechnerischen Heizenergiebedarf von Neubauten gegenüber den heutigen Anforderungen um etwa 30 Prozent senkt. Die mit der aktuellen Wärmeschutzverordnung verbundene ökologische Zusatzförderung gilt daher für Neubauten nur noch bis zum 31. Januar 2002.



Abgesehen vom Auslaufen der Ökosteuer wird es bei der staatlichen Eigenheimförderung keine weiteren Änderungen geben. Familien haben weiterhin Anspruch auf eine Grundförderung in Höhe von maximal 20.448 Euro plus 6.136 Euro je Kind.



    TIPP:

    Achten Sie beim Kauf oder bei der Fertigstellung Ihres Einfamilienhauses auf die "Neujahrsfalle". Der achtjährige Förderzeitraum beginnt bereits mit dem Jahr, in dem die Besitzübergabe stattgefunden hat; ausgezahlt wird die Eigenheimzulage jedoch nur für Jahre, in denen die Immobilie für eigene Wohnzwecke genutzt wurde. Fallen Fertigstellung und Einzug nicht ins gleiche Jahr, geht also ein Achtel der Fördersumme verloren.

MT

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