Hartz-IV-Empfängern darf die nach Auskunft von ARAG Experten nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Das hat das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss klargestellt. Geklagt hatte eine 43-jährige allein erziehende Mutter aus Iserlohn. Beim Kauf eines neuen Autos im Wert von 7.500 Euro war ihr die staatliche Umweltprämie von 2.500 Euro angerechnet worden. Ihr Hartz-IV-Anspruch minderte sich dadurch um 156 Euro. Die Mutter wehrte sich mit Erfolg gegen diese Entscheidung (LSG NRW, Az.: L 12 AS 807/10 B ER).
Pressemitteilung der ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,75% |
| 2 | Barclays Bank | LeitzinsPlus | 2,75% |
| 3 | VTB Direktbank | Tagesgeld | 2,70% |
Die Fußball-Weltmeisterschaft ist Geschichte. Neben spannenden Spielen und geselligen Abenden bietet ein solches Ereignis für viele Fans auch den Anlass, sich selbst wieder mehr zu b ... weiter
Endlich ist er da! Der Frühling ist nicht nur eine beliebte Jahreszeit für den Frühjahrsputz sondern auch für einen Wohnungswechsel. Wenn nur der lästige Umzug nicht wäre. Wie Sie g ... weiter