Im Versicherungsschein wird der Zeitpunkt genannt, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Wenn die Vertragsdauer ein Jahr, oder mehrere Jahre beträgt, verlängert sich der Vertrag „stillschweigend“ um ein weiteres Jahr. Sollte man die Hausratversicherung kündigen, muss dieses spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.