Im Versicherungsschein wird der Zeitpunkt genannt, an dem der Versicherungsschutz beginnt. Wartezeiten gibt es in der privaten Haftpflichtversicherung nicht. In der Regel ist aber der Eingang des Erstbeitrages Voraussetzung. Dazu heißt es in den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft: „Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Betrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.“