Die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug angemeldet worden ist, informiert die Versicherung über den Tag der Zulassung des Kraftfahrzeugs. Dieser Tag gilt als Beginn für die anfallenden Beitragszahlungen.
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benötigt man i.d.R. folgende Unterlagen:
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