Hat der Versicherungsnehmer das zu versichernde Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -Hersteller erworben und ist als Erstbesitzer im Kfz-Brief eingetragen, gewähren manche Versicherungsunternehmen einen sog. Erstbesitzerrabatt.
Wie auch bei andern Rabattarten können falsche Angaben seitens des Versicherungsnehmers zu einer Beitragserhöhung oder einer Vertragsstrafe durch die Versicherung führen.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter