Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Ihre berufliche Tätigkeit dadurch gekennzeichnet ist, dass Sie an immer wechselnden Einsatzstellen tätig sind.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
die Strecke beträgt mehr als 30 km
die Tätigkeit dauert an der selben Einsatzstelle nicht länger als drei Monate