Die Inanspruchnahme staatlicher Bausparförderung (Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage) ist an Einkommensgrenzen gekoppelt. Für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen des alleinstehenden Bausparers 50.000 DM und des verheirateten Bausparers 100.000 DM und für den Erhalt einer Arbeitnehmersparzulage 35.000,- DM bzw. 70.000,- DM nicht übersteigen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | ALTE LEIPZIGER | easy plus | 3,80% |
| 2 | HUK-COBURG-Bausparkasse | Optionsbausparen (02.06) | 3,50% |
| 3 | LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg | CLASSIC B | 3,00% |
Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für ... weiter
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