Die Deckungskarte wird von den Kfz-Versicherern als ein vorläufiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestellt. Der Versicherungsnehmer muss diese Karte bei der Zulassungsstelle als Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer dann durch eine Durchschrift der Deckungskarte (deshalb auch Doppelkarte genannt) über die Vergabe des Kennzeichens. Ab dem Tag der Zulassung besteht dann im Rahmen der vorläufigen Deckung ein Haftpflichtversicherungsschutz für das Kraftfahrzeug.
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