Alle Schäden am Kfz wie Beulen, Dellen, Kratzer etc., deren voraussichtliche Instandsetzungskosten - ohne dabei die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz einzuschränken - unter 750 Euro liegen, werden als Bagatellschäden bezeichnet.
Wenn es für einen Laien erkennbar ist, dass die Reparaturkosten unter diesem Wert liegen, dann sollte auf die Einschaltung eines Sachverständigen verzichtet werden. Denn bei Bagatellschäden übernimmt die Versicherung des Unfallgegners nicht die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Da nicht jeder die anfallenden Kosten richtig einschätzen kann, ist es sinnvoll, den Reparaturkostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzuholen und diesen der Versicherung vorzulegen.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter