12. März 2008
Unseriöse Online-Angebote locken vor allem Jugendliche mit vermeintlichen Gratis-Diensten in die Kostenfalle. Nun fordert Verbraucherminister Seehofer mehr Preistransparenz beim Abschluss von Online-Geschäften.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt Bundesverbraucherminister Horst Seehofer in seiner Forderung nach gesetzlichen Regelungen für mehr Preistransparenz im Internet. “Tägliche Beschwerden von Verbrauchern, die auf Abofallen im Internet reingefallen sind, unterstreichen den akuten Handlungsbedarf”, so Vorstand Gerd Billen. Es müsse abgestellt werden, dass Nutzer erst mit der Zusendung der Rechnung erfahren, dass ein Internet-Angebot kostenpflichtig war. Betroffenen empfiehlt der Verband, Rechnungen nicht ohne genaue Prüfung zu begleichen und sich bei Zweifeln an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Im Rahmen der CeBIT forderte Bundesminister Horst Seehofer nunmehr gesetzliche Regelungen, um die Preistransparenz bei Angeboten im Internet zu erhöhen. Künftig sollen Verbraucher beim Vertragsschluss explizit bestätigen müssen, dass sie die Kostenpflichtigkeit eines Angebots zur Kenntnis genommen haben. “Wir begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich”, sagt Gerd Billen.
Der Beratungsalltag zeigt, dass etwas passieren muss
Ein Blick in den Beratungsalltag der Verbraucherzentralen verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Täglich melden sich in den Beratungsstellen Betroffene, die eine versteckte Preisangabe übersehen haben und nur schwer beurteilen können, ob sie zur Zahlung verpflichtet sind. Die Rechnungen und Mahnungen der Anbieter sind dabei oft mit Drohungen gespickt, die vom Schufa-Eintrag bis zur Strafanzeige reichen. Viele begleichen daraufhin lieber die Rechnung obwohl sie hierzu in den meisten Fällen gar nicht verpflichtet wären. “Neue gesetzliche Vorgaben müssen diesem auf Einschüchterung und Abzocke aufgebauten Geschäftsmodell die Grundlage zu entziehen”, fordert Billen.
Rückzahlungsforderungen meist erfolglos
Haben die Betroffenen einmal gezahlt, ist ihr Geld in der Regel verloren. Auch die Vielzahl der erfolgreichen Unterlassungsklagen des vzbv und der Verbraucherzentralen können daran wenig ändern, da sie keinen Rückzahlungsanspruch zur Folge haben. Zudem sitzen viele der Unternehmen im Ausland und verschwinden von der Bildfläche, sobald jemand Schadensersatzansprüche stellt. Dies erschwert die Rechtsverfolgung. “Wenn hier nichts passiert, können wir das Internet bald in World-Wide-Nepp umbenennen”, so Billen.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband
* bei einem Tagesgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
| 1 | Cortal Consors | Tagesgeld (Aktionskonto) | 2,30% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,20% |
| 3 | Volkswagen Bank | Plus Konto TopZins | 2,00% |
* bei einem Tagesgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro.