11. Dezember 2006
Schenkungen bringen gegenüber einer Erbschaft große Steuervorteile. Doch für eine schrittweise Übertragung des Besitzes an die nächste Generation gibt es einige Regeln zu beachten.
“Lieber mit warmen als mit kalten Händen schenken” – wer den Rat befolgt, kann ordentlich Erbschaftssteuern sparen. Jedes Elternteil darf jedem Kind steuerfrei Geschenke im Wert von 205.000 Euro machen. Alle zehn Jahre erneuern sich diese Steuerfreibeträge. Sparbücher, Aktien, Immobilien oder Versicherungen können die Eltern so nach und nach am Fiskus vorbei auf ihre Kinder übertragen.
Dabei gilt es laut Verband der PSD einiges zu beachten: Sparbücher müssen Eltern auf die Namen der Kinder umschreiben lassen. Um den Sprösslingen Aktien zu schenken, brauchen diese ein eigenes Depot. Bei Minderjährigen müssen die Eltern der Eröffnung zustimmen. Für die Übertragung von Häusern ist das Siegel eines Notars notwendig. Und bei Lebensversicherungen wird einfach der Versicherungsnehmer ausgetauscht. Läuft die Police noch, profitieren die Kinder von einem weiteren Steuerplus. Ist der Steuerfreibetrag überschritten, müssen sie statt der Versicherungssumme nur den Rückkaufswert oder zwei Drittel der bisher eingezahlten Prämie versteuern – je nachdem, was günstiger ist.
Paaren, die sich gegenseitig über en absichern wollen, rät der Verband der PSD