Mobilfunkantenne kann zu Wertverlust der Immobilie führen23. Mai 2006 Der Bundesgerichtshof weist erstmals in einem Urteil auf den möglichen Wertverlust einer Immobilie hin, sobald auf deren Dach ein Mobilfunksendemast steht. Dagegen wehrten sich die übrigen Wohnungseigentümer. Die BGH- Richter gaben ihnen Recht und kippten das Vorhaben. Die im Grundbuch eingetragene Befugnis zur Errichtung “einer Funkfeststation” auf dem Dach sei nicht dahingehend zu interpretieren, weitere Mobilfunkanlagen dort errichten zu können. Die Anzahl der erlaubten Funkfeststationen auf dem Dach der Wohnungsanlage sei für alle Beteiligte von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Auf der einen Seite könnten bei Errichtung mehrerer Anlagen höhere Mieteinnahmen von den Mobilfunkbetreibern erzielt werden, anderseits könne dies bei den Wohnungen der anderen Wohnungseigentümer jedoch zu einem gravierenden Wertverlust führen (BGH, Az. V ZB 17/06). Bewerten Sie diesen Artikel: Tagesgeld-IndexPlugin-Fehler. Bitte installieren Sie den Flash Player.
* bei einem Tagesgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro. Empfehlung - Tagesgeld*
* bei einem Tagesgeld-Anlagebetrag von 5000 Euro. Weitere Artikel zum Thema:
Die neusten Artikel
| ||||||||||||||||
© 1999-2010 forium GmbH Die forium GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. forium ist eine Marke der forium GmbH Impressum | AGB | Datenschutz | Presse | Werbung | Stellenangebote |
||||||||||||||||
forium.de
forium.co.uk
forium.pl
|
||||||||||||||||