28. August 2003
Für viele Studenten gehört der Nebenjob zum Studienalltag. Rund zwei Drittel der insgesamt 1,8 Mio. Studierenden arbeitet neben dem Studium, um den Elternunterhalt oder das BaföG aufzubessern. Für die können sich dadurch jedoch einige Besonderheiten ergeben.
Ob kostenfrei familienversichert oder kostengünstig zum Studententarif hängt sowohl vom Alter als auch vom Einkommen aus der Nebentätigkeit ab. Studenten haben im allgemeinen über ihre Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Familienversicherung aus der gesetzlichen .
Studenten, für die eine Familienversicherung nicht (mehr) in Frage kommt, werden selbst Mitglied in der für Studenten. Der neue Beitragssatz für die , der ab dem Wintersemester 2003/2004 gilt, beträgt 46,60 Euro monatlich. Für die Pflegeversicherung kommen noch mal 7,92 Euro hinzu.
Wer als versicherungspflichtiger Student eine Nebentätigkeit ausübt, für den kann jedoch in bestimmten Fällen der “Normaltarif” gelten. Zum Beispiel dann, wenn das Studium nicht mehr im Vordergrund steht. Die studentische Pflichtversicherung endet im allgemeinen mit dem Ende des 14. Fachsemesters oder mit der Vollendung des 30. Lebensjahres. Nach dem Ende der studentischen Pflichtversicherung besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.
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