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27.01.2005

43.068 Euro steuerfrei

Über die Nebentätigkeiten der Abgeordneten wurde in letzter Zeit viel berichtet. Was die meisten aber nicht wissen: Neben den Diäten von 7.009 Euro, die jeder Bundestagsabgeordnete monatlich erhält, kann er pro Jahr eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 43.068 Euro in Anspruch nehmen. Ein Anwalt zieht jetzt gegen die Aufwandspauschale der Politiker zu Felde.

Wofür Politiker dieses Geld aus der Aufwandpauschale benutzen, muss der einzelne weder begründen noch im Einzelnen durch Belege nachweisen. Jeder "normale" Steuerzahler, der Betriebsausgaben steuerlich geltend machen will, muss diese mit Einzelnachweisen belegen. Auch jeder Arbeitnehmer muss seine Werbungskosten, die über die Arbeitnehmerpauschale hinausgehen, durch Belege dokumentieren, damit sein Finanzamt die Ausgaben anerkennt und seine Steuerschuld geringer ausfällt. Bundestagsabgeordnete haben diesen bürokratischen Aufwand nicht.



Den Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Winterhalter stört die finanzielle Vorzugsbehandlung von Bundestagsabgeordneten. Wie Winterhalter in dem Fernsehmagazin Stern TV berichtete, fordert er die Gleichbehandlung und klagt deswegen in einem Präzedenzverfahren vor dem Bundesfinanzhof gegen Steuerprivileg der Volksvertreter. Wie die Abgeordneten will auch der Anwalt in Zukunft ein Drittel seiner Einkünfte steuerfrei bekommen.



Das Musterverfahren wird auch vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt (FG Münster, Az 10 K 2114/04 E). Ein vom BdSt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Steuerfreiheit der Kostenpauschalen verfassungswidrig ist und auch die prozessualen Möglichkeiten einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bestehen. Das Gutachten kann auf der Internetseite des BdSt heruntergeladen werden.



Wer mit Verweis auf die steuerfreien Pauschalen der Abgeordneten Einspruch gegen seinen eigenen Einkommenssteuerbescheid einlegen will, kann dies mit dem folgenden Musterbrief machen, der auf den Seiten von stern.de zum Download bereitgestellt wird:

http://www.stern.de/media/musterbriefe/Einspruch-Muster.doc

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